{"id":2733,"date":"2015-11-27T09:02:00","date_gmt":"2015-11-27T09:02:00","guid":{"rendered":"http:\/\/dev.gc-hubbelrath.de\/?p=2733"},"modified":"2020-02-27T10:11:21","modified_gmt":"2020-02-27T10:11:21","slug":"landschaftsplan-der-landeshauptstadt-duesseldorf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gc-hubbelrath.de\/landschaftsplan-der-landeshauptstadt-duesseldorf\/","title":{"rendered":"Landschaftsplan der Landeshauptstadt D\u00fcsseldorf."},"content":{"rendered":"\t\t
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Unsere Golfpl\u00e4tze liegen in der freien Landschaft von Hubbelrath. Hier gilt nicht wie in der Stadt ein Bebauungsplan, sondern der Landschaftsplan der Stadt D\u00fcsseldorf, bzw. bei dem \u00f6stlichen Teil des Ostplatzes der des Kreises Mettmann.<\/p>

In den Landschaftspl\u00e4nen sind die \u00f6rtlichen Erfordernisse und Ma\u00dfnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grunds\u00e4tze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt und vom Rat der Stadt als Satzung rechtsverbindlich festgesetzt. Dabei unterscheidet der Landschaftsplan Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiete und gesch\u00fctzte Landschaftsbestandteile. F\u00fcr die unterschiedlichen Kategorien werden jeweils spezielle Schutzzwecke beschrieben und Ver- und Gebote festgelegt. Dar\u00fcber hinaus sind Ver- und Gebote festgesetzt, die stadtweit gelten.<\/p>

Die Gebiete um Hubbelrath geh\u00f6ren \u00fcberwiegend zum Landschaftsschutzgebiet \u201eHauptterrasse\u201c. Das Gebiet umfasst die von T\u00e4lern gegliederte Hochfl\u00e4che im D\u00fcsseldorfer Osten. Neben \u00fcberwiegend landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen liegen innerhalb dieses Gebietes die Pferderennbahn, der Park um Haus Roland, die Bergische Kaserne, drei Golfpl\u00e4tze sowie Abschnitte der B\u00e4che Conesbach, Hasselbach, Krummbach und Dahlhofbach sowie diverse Feuchtgebiete.<\/p>

Im Bereich der Bacht\u00e4ler befinden sich die Naturschutzgebiete Hubbelrather Bachtal, Rotth\u00e4user Bachtal sowie Pillebach Dernkamp. Zuk\u00fcnftig wird auf dem ehemaligen Truppen\u00fcbungsgel\u00e4nde das neue Naturschutzgebiet Kettelbach festgesetzt.<\/p>

Die Landschaftspflege auf unserem Platz muss sich am Schutzzweck des Landschaftsplanes orientieren. Die Hangw\u00e4lder, die bewaldeten T\u00e4ler und die Hangwiesen sind als R\u00fcckzugsr\u00e4ume f\u00fcr die Pflanzen- und Tierwelt und zur Erhaltung der Bodenschutzfunktion sowie die Feuchtgebiete wegen ihrer nat\u00fcrlichen Wasserr\u00fcckhalte- und Bodenfunktion zu erhalten. Die weiteren Schutzzwecke werden auf unserem Platz erf\u00fcllt. Sie beschreiben Dinge, wie die Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes, ein differenziertes Nutzungs-Mosaik, gliedernde und belebende Alleen, Baumreihen, Geh\u00f6lzstreifen, Geb\u00fcsche und Einzelb\u00e4ume. Diese Bestandteile unseres Platzes gilt es also zu pflegen und zu f\u00f6rdern.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t

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Championabschlag 1 Ostplatz mit typischer Herbstf\u00e4rbung der heimischen B\u00e4ume und Str\u00e4ucher<\/figcaption>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/figure>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
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Zudem tr\u00e4gt der Golfsport der besonderen Bedeutung der Landschaft f\u00fcr die Erholung Rechnung. Als Verbot ist f\u00fcr das Landschaftsschutzgebiet formuliert, dass die Talsohlen nicht aufgeforstet werden d\u00fcrfen und Feuchtwiesen nicht entw\u00e4ssert werden d\u00fcrfen. Als Gebot ist festgesetzt, dass Kopfweiden alle 3-10 Jahre zu schneiden sind. Dies wird von unseren Greenkeepern vorbildlich im Rahmen der Winterarbeiten ausgef\u00fchrt. Auch unsere gro\u00dfe Anzahl an Obstb\u00e4umen alter, rheinisch-bergischer Sorten bedarf im Rahmen der Winterarbeiten eines regelm\u00e4\u00dfigen Erziehungsschnitts. Wichtiger f\u00fcr unseren Club sind die Verbote, die stadtweit in den Landschaftsschutzgebieten gelten. Dazu geh\u00f6rt in erster Linie das Verbot bauliche Anlagen zu errichten. Daher bedarf jede bauliche T\u00e4tigkeit auf unserem Platz, von der Blitzschutzh\u00fctte \u00fcber die Videoanalysehalle bis zur Driving Range und den Cart-Wegen eines landschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahrens. In dessen Rahmen werden Ausgleichsma\u00dfnahmen festgelegt, um den jeweiligen Eingriff in die Landschaft zu kompensieren. Dies gilt ebenfalls f\u00fcr Aufsch\u00fcttungen oder Abgrabungen oder sonstige Ver\u00e4nderungen der Bodengestalt. Daher m\u00fcssen zum Beispiel auch \u00c4nderungen von Abschl\u00e4gen oder \u00c4hnliches genehmigt werden. Abg\u00e4ngige B\u00e4ume sind durch Neupflanzungen zu ersetzen. Dabei ist auf die Verwendung heimischer Pflanzenarten zu achten, da dies gesetzlich ebenfalls vorgeschrieben ist. Pflanzungen von Rhododendren oder anderen Gartenpflanzen sowie fremdl\u00e4ndischen oder alpinen Geh\u00f6lzen sind in der freien Landschaft verboten.<\/p>

Dr. Gerd W. Th\u00f6rner
und Dipl.-Geogr. Tobias Krause<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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