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Sondernewsletter 17. März 2020.

Liebe Mitglieder,

die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland eine Vereinbarung getroffen und Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Danach sollen u.a. Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) den Betrieb einstellen. Davon betroffen sind auch und insbesondere private Sporteinrichtungen wie Golfanlagen.

Nachdem der Krisenstab der Landeshauptstadt Düsseldorf am Sonntag, 15. März, beschlossen hat, den Vorgaben des Landes zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus zu folgen, ist damit zu rechnen, dass in Kürze entsprechende Regelungen verbindlich festgelegt werden.

Ungeachtet der Tatsache, dass die von der Landeshauptstadt Düsseldorf für den 16.03.2020 angekündigte Allgemeinverfügung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, hat sich der Vorstand entschlossen, die nachfolgenden Maßnahmen zum Schutz unserer Mitglieder und Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu treffen:

A. Golfplatzanlage

Der Betrieb der Golfplatzanlage des Golf Club Hubbelrath wird bis auf weiteres eingestellt.
Dementsprechend werden ab sofort geschlossen:

  • die Golfplätze (Ost- und Westplatz)
  • die Driving-Range und
  • die verschiedenen Übungsanlagen (Putting, Pitching & Chipping, Bambini 3-Loch-Kurs).

Vorstehendes gilt für die Caddyhalle ab Montag, den 23.03.2020, entsprechend. Sie haben Gelegenheit, in den nächsten Tagen ihre persönlichen Sachen aus den Caddieboxen zu holen.

B. Schwimmbad / Sauna

Das Schwimmbad und die Sauna sind ab sofort bis auf weiteres geschlossen.

C. Gastronomie / Golfrestaurant Hubbelrath

Auf Wunsch von Frau Mexner bleibt das Golfrestaurant Hubbelrath bis auf weiteres in der Zeit von 11.00 – 15.00 Uhr (Dienstag bis Sonntag) geöffnet, wobei

  • die Sitzplatzanzahl in den Clubräumen (Kaminhalle/Bridgeraum) und auf der Terrasse zusammengenommen auf 50 Personen begrenzt ist,
  • Besucher mit Kontaktdaten registriert werden müssen, und
  • Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern eingehalten werden müssen.

D. Sekretariat

Gemäß der dringenden Empfehlung der Landeshauptstadt Düsseldorf, alle Kontakte auf ein unerlässliches Mindestmaß zu beschränken, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, wird der Betrieb des Sekretariats auf Tätigkeiten ohne Publikumsverkehr eingeschränkt. Sie werden dafür Verständnis haben, dass das Service Team den Service für Mitglieder bis auf weiteres auf telefonischem und elektronischem Wege oder schriftlich erledigen wird.

E. Clubhaus

Alle anderen von Mitgliedern und Gästen üblicherweise genutzten Räumlichkeiten im Clubhaus (Umkleiden/Duschen etc.) mit Ausnahme der Toiletten werden ebenfalls ab sofort bis auf weiteres geschlossen.

Die Toiletten stehen Restaurantbesuchern zur Nutzung auf eigenes Risiko weiterhin zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die ausgehängten Hygieneschutzregeln an der Informationstafel im Eingangsbereich des Clubhauses.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats (Montag von 12:00 – 17:00 Uhr, Dienstag bis Sonntag von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr) ist die Eingangstür verschlossen und auch nicht mit dem Zugangscode zu öffnen.

F. Golfshop

Der Betreiber des Golfshops hat mitgeteilt, dass dieser ab sofort bis auf weiteres geschlossen bleibt.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und hoffen, dass wir mit diesen Maßnahmen unseren Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus leisten können.

Über den weiteren Fortgang werden wir Sie per Newsletter und auf unserer Homepage informieren.

Bleiben Sie gesund.
Ihr Golf Team Hubbelrath