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Integrierter Pflanzenschutz im Golf Club Hubbelrath.

Der Golfspieler erwartet heutzutage auf allen Plätzen, die er im Laufe des Jahre bespielt, gepflegte Rasenflächen, die optimal zu bespielen sind und die sich auch optisch makellos präsentieren sollen.

Hierbei werden Beeinträchtigungen wie die Auswirkungen von Rasenkrankheiten, Unkrautbesatz sowie die Schäden durch Tiere meist nur missbilligend in Kauf genommen und oftmals der verantwortliche Greenkeeper mit dem Vorwurf konfrontiert, den Platz nicht richtig in „Schuss zu haben“.

Dabei sind ihm heutzutage bei der Bekämpfung von Rasenkrankheiten mit Pestiziden in vielerlei Hinsicht durch den Gesetzgeber die Hände gebunden.

Im Jahre 2012 novellierte die Bundesregierung im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Pestizidpolitik das Pflanzenschutzgesetz. Seitdem werden Golfplätze wie öffentliche Grünanlagen, Sport- und Spielplätze als Flächen aufgeführt, die der Allgemeinheit dienen. Aus diesem Grunde dürfen hier nur noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, die keine schädlichen Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben.

Was bedeutet dies für die Golfplatzpflege?

Es sind derzeit nur wenige Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Rasenflächen zugelassen und die Anzahl wird in den nächsten Jahren weiter abnehmen.

Im Pflanzenschutzgesetz ist der Integrierte Pflanzenschutz (IPS) verankert: „Integrierter Pflanzenschutz ist die Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.“

Die Greenkeeper müssen deshalb immer mehr die Gesunderhaltung und Stärkung der Rasenpflanzen bei ihrer täglichen Pflege in den Vordergrund stellen, um im Vorfeld einen Krankheitsbefall zu minimieren. Dazu sollten den Pflanzen optimale Wachstumsvoraussetzungen geboten werden, ein gesunder Boden mit den notwendigen, pflanzenverfügbaren Nährstoffen sowie ein optimales Mikroklima in der Pflanzenumgebung (gesundes Pflanzen- und Wurzelwachstum durch ständiges Aerifizieren und Vertikutieren).

Pflanzenschutz

Seitens der Golfplatzplaner müssen standortgerechte Gräser in resistenten Sorten ausgewählt und beim Aufbau der Spielelemente krankheitsfördernde Faktoren minimiert werden (ausreichende Sonneneinstrahlung, Luftzirkulation etc. am Standort sind zu beachten).

Die Greenkeeper können durch die der Jahreszeit und der Witterung angepassten Pflegemaßnahmen erheblich dazu beitragen, Stressfaktoren für die Pflanzen und die damit verbundene Krankheitsanfälligkeit zu reduzieren.

Dazu zählen unter anderem eine Anhebung der Schnitthöhen bei hohen Tagestemperaturen im Sommer, im Winter hilft ein höherer Aufwuchs durch eine größere Assimilationsfläche widerstandsfähiger zu werden. Von großer Bedeutung ist ebenso eine gute Schnittqualität (eine durch einen sauberen Schnitt beim Mähen verursachte Wunde an der Pflanze verheilt schneller), eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung sowie ein optimal angepasstes Wassermanagement (Beregnung/Drainage).

Besandung
Besandung eines Abschlages auf dem Ostplatz als integrierte Pflanzenschutzmaßnahme

Natürlich kann bei aller „mechanischer Vorsorge“ sowie durch den ergänzenden Einsatz biologischer Mittel (Nematoden, Pflanzenstärkungsmittel wie Algenpräparate etc.) bei ungünstigen Witterungsbedingungen sowie bei dem Turnierdruck geschuldeten Pflegemaßnahmen das Auftreten von Krankheitssymptomen nicht gänzlich unterbunden werden.

Besonders auf den Greens besteht dann die Notwendigkeit auf chemische Produkte zurückzugreifen um Schäden zu minimieren und wirtschaftliche Beeinträchtigungen für den Golfclub auszuschließen. Wie bereits eingangs erwähnt, ist hier die Mittelauswahl sehr limitiert und die Anwendung unterliegt strengen Auflagen: die Beschaffung, die Auswahl und das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln ist nur Personen erlaubt, die sachkundig gemäß Pflanzenschutzgesetz sind und einen dementsprechenden Nachweis erbringen können.

Schneeschimmel
Fusarium-Befall auf einem Green

Im Golf Club Hubbelrath haben im Oktober 2016 zwei weitere Mitarbeiter auf einem einwöchigen Lehrgang bei der DEULA Rheinland erfolgreich diesen Sachkundenachweis erworben. Damit dürfen nun insgesamt fünf Mitarbeiter des Greenkeepings Hubbelrath Pestizide auf den Rasenflächen ausbringen. Hierbei muss natürlich immer die Notwendigkeit des Einsatzes und die Schadensschwelle Berücksichtigung finden. Oftmals ist eine Teilflächenbehandlung ausreichend (z. B. bei einzelnen Unkrautnestern) und abzuwägen, welche Spielflächen überhaupt behandelt werden müssen.

Viele Wildkräuter, die abwertend als „Unkräuter“ bezeichnet werden, bieten eine wichtige Nahrungsgrundlage für Insekten (Bienen, Schmetterlinge etc.). Deswegen ist hier eine Bekämpfung außerhalb der eigentlichen Spielflächen (Rough und Hard-Rough) sicherlich meistens nicht notwendig.

Besonders bei der chemischen Behandlung von Pilzkrankheiten in den Herbst- und Wintermonaten ist bei der eingeschränkten Mittelwahl zu beachten, dass eine häufige Anwendung bestimmter Präparate zu Resistenzbildung führen kann und dann die Ausbreitung der Krankheit nicht gestoppt wird. Eine Regeneration der Flächen kann dann erst im Frühjahr bzw. zu Beginn der Vegetationsperiode erfolgen und dementsprechend schlecht sind dann die Spieleigenschaften der entsprechenden Flächen.

Maulwürfe, Regenwürmer, Vögel auf Nahrungssuche …., viele Tiere können Schäden auf dem Golfplatz verursachen. Das Naturschutzgesetz schreibt vor, welche Tiere dem Schutz bedürfen und deshalb nicht bekämpft, sondern nur vergrämt werden dürfen. Viele als „Hausmittel“ gepriesene Methoden erweisen sich auf den großen Flächen des Golfplatzes jedoch als unwirksam bzw. nicht praktikabel.

Wie sieht die weitere Entwicklung aus: die EU-Richtlinien und deren nationale Umsetzung werden zukünftig immer restriktiver. Die Industrie wird zukünftig bei den schwierigen und kostenaufwendigen Zulassungsverfahren nur wenige neue Präparate auf den Markt bringen, die sich für sie wirtschaftlich rentieren. Aus diesem Grunde muss beim Golfspieler ein Umdenken stattfinden: zukünftig wird es sicherlich keine Rasenflächen in einzelnen Spielelementen geben, die vollkommen frei von Wildkräutern oder Schäden durch Krankheiten sind. „Makellose“ Golfplätze, wie sie derzeit teilweise noch in nichteuropäischen Ländern anzutreffen sind, wird es hierzulande nicht mehr geben.

Da die sportliche Betätigung auf Golfplätzen als gesundheitsförderlich einzustufen ist, sollten auch die Rahmenbedingungen diesbezüglich zur Gesunderhaltung beitragen. Golfplätze haben einen hohen Erholungswert, Anlagen mit einem großen Fauna- und Flora-Spektrum bieten hier sicherlich einen Mehrwert in der Umweltbilanz und bei der visuellen Wahrnehmung während der Golfrunde.

Dr. Gerd W. Thörner
Bernhard Voß

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