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Die Gewässer im Golf Club Hubbelrath und die Wasserversorgung der Golfplätze.

Nach den letzten beiden Jahren mit heißen Sommermonaten und einhergehenden Dürreperioden ist das Thema „Wasser“ in aller Munde.

Die Bewässerung von Teilen der Spielflächen ist für den Golf Club Hubbelrath existentiell.

Auf dem Gelände finden sich insgesamt 8 Teiche, die durch Fließgewässer miteinander verbunden sind. Auf dem Westplatz entspringt aus einer Quelle im Bodengrund des Teiches 1 an Tee 2 der Hasenbeckbach, der in den Hasselbach mündet. Letzterer quert die Fairways 12 und 17 auf dem Ostplatz mit mehreren Stillgewässern – sogenannten Kolken – im Nebenschluss, er mündet außerhalb des Geländes bei Ratingen in den Schwarzbach, der wiederum in Düsseldorf-Wittlaer in den Rhein fließt.

 

Abb.1: Die Gewässer im Golf Club Hubbelrath

Der größte und auffälligste Teich im Golf Club Hubbelrath ist der Teich 7 an Fairway 7 auf dem Ostplatz, der gleichzeitig als Wasserreservoir für die Beregnungsanlage dient.

Im Teich 7 befinden sich Quellen. Um den Wasserpegel auch bei Entnahme von Beregnungswasser in den Sommermonaten auf einem möglichst gleichen Level zu halten, zum einen, um genug Wasser für die Beregnung zur Verfügung zu haben, zum anderen, um die Ufervegetation mit ihren verschiedenen Rote-Liste-Arten nicht in ihrer Entwicklung zu hemmen, wird der Teich nach Bedarf mit Grundwasser aufgefüllt.

Der Brunnen befindet sich direkt neben dem Teich 7 am Beginn des Fairway 7 – Ostplatz.

Um die Wasserqualität im Teich und damit die des Beregnungswassers zu verbessern, wurde kürzlich ein sogenannter „Aerator“ installiert. Dieser hat nicht nur dekorativen Charakter, sondern erhöht durch seine Umwälzpumpe den Sauerstoffgehalt des Wassers.

Der Teich 7 „ergrünt“ im Sommer. Bei der im Volksmund sogenannten „Entengrütze“ handelt es sich nicht um Algen, sondern vielmehr um eine „Teichlinsengesellschaft“ – Spirodeletum polyrhizae. Sie ist Rote Liste-Art RL 1/3 (1 = vom Aussterben bedroht, 3 = gefährdet). Diese „Teichlinsengesellschaft“ sinkt im Herbst wieder auf den Teichboden, um im Frühjahr wieder aufzusteigen. Sie stellt einen natürlichen Schutz des Teiches dar und verhindert so seine Erwärmung deutlich.

Abb. 2: Bewässerungsteich an Fairway 7 Ostplatz mit Aerator im Hintergrund

Da es sich im letzten trockenen Sommer 2018 herausgestellt hat, dass die genehmigte Förderkapazität von 25.000 m³/jährlich aus dem Brunnen am Teich 7 nicht die benötigte Verbrauchsmenge von Beregnungswasser ausgleichen konnte, hat der Golf Club Ende letzten Jahres bei der Unteren Wasserbehörde den Antrag auf eine weitere wasserrechtliche Genehmigung und damit verbunden die Bohrung eines weiteren Brunnens beantragt, die nach einem Prüfungsverfahren genehmigt wurde. Für diesen Brunnen, der im Mai 2019 am Ufer des Teichs 5 an Fairway 18 des Ostplatzes bis in 62 Meter Tiefe durch eine Spezialfirma gebohrt worden ist, liegt eine zugelassene Entnahmemenge von 6.000 m³/jährlich vor. Die Erlaubnis endet am 31.03.2039 und muss dann gegebenenfalls neu beantragt werden.

Das Gewässer am Teich 5 nahe Fairway 18 Ostplatz ist durch einen offenen Bachlauf mit dem Teich 6 an Fairway 10 verbunden, dieser wiederum mit einem Bachlauf zum Teich 7 an Fairway 7, sodass das geförderte Grundwasser an der Bahn 18 wiederum als Beregnungswasser zur Verfügung steht.

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gelten die Rechtsgrundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes. In den Nebenbestimmungen sind sowohl die Bauwerkskonstruktion des Brunnens vorgeschrieben als auch die monatliche Kontrolle der Wasseruhr. Zuwiderhandlungen bzw. nicht genehmigte Erhöhungen der erteilten Förderkapazität können einen Entzug der Genehmigung zur Folge haben.

Abb. 3: Brunnenbohrung am Teich Fairway 18 Ostplatz

Durch die regelmäßige Entnahme von Grundwasser für die Beregnung in den Sommermonaten senkt sich der Grundwasserspiegel natürlich ab. Die Herbst- und Winterniederschläge lassen den Pegelstand normalerweise bis zum kommenden Frühjahr wieder regenerieren, was nach den beiden letzten beiden Dürrejahren aber fraglich ist. Für die jährlich entnommene Grundwassermenge wird im Folgejahr ein Wasserentnahmeentgelt erhoben, das derzeit 2 Cent je geförderten Kubikmeter Wasser beträgt. Zur weiteren Vertiefung des Themas „Wasser“ empfehlen wir den Besuch unserer Homepage (www.gc-hubbelrath.de). Hier finden Sie unter der Rubrik „Naturschutz“ die bereits erschienenen Artikel „Fließgewässer“ (2008) und „Die Teiche auf dem Golfplatz Hubbelrath“ (2005).

Dr. Gerd W. Thörner
Bernhard Voß

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